VwGH 3.5.2011, 2009/05/0012
Schlagwörter:
Verwaltungsverfahren; elektronisch erstellte Erledigung; Bescheidanforderungen; Bauoberbehörde für Wien; Tribunalqualität; Unabhängigkeit; Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag; nicht gehörige kundgemachter Erlass; Unanwendbarkeit; Verordnungsprüfung;