§ 17 Abs 2 ForstG
Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob medizinische Forschung ein die Rodung rechtfertigendes öffentliches Interesse darzustellen vermag.
VwGH 2009/10/0173
§ 17 Abs 2 ForstG
Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob medizinische Forschung ein die Rodung rechtfertigendes öffentliches Interesse darzustellen vermag.
VwGH 2009/10/0173