§ 123 WrBauO; § 134 WrBauO
Vorliegende Entscheidung befasst sich mit Nachbarrechten im Anwendungsbereich der Wiener BauO und geht dahingehend der Frage nach, wie vorzugehen ist, wenn ein Bauvorhaben nicht entsprechend der Bewilligung durchführbar ist.
VwGH 2009/05/0030