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Befangenheit eines in II. Instanz auftretenden, den erstinstanzlichen Bescheid approbiert habenden Sachverständigen

RdU-LeitsätzeVerwaltungsverfahrenBearbeitet von Dr. Wolfgang Berger; Dietlinde Hinterwirth; Dr. Ferdinand KerschnerRdU-LSK 2011/56RdU-LSK 2011, 230 Heft 6 v. 1.12.2011

§ 7 AVG; § 53 Abs 1 AVG

Im vorliegenden Beitrag wird auf die VwGH-Entscheidung 2009/05/0239 hingewiesen, welche sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein bautechnischer Sachverständiger, der an der Erlassung des angefochtenen Baubewilligungsbescheids mitgewirkt hat, im Berufungsverfahren als befangen gilt.

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