Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag weist auf die Verordnung über den Schutz der Bediensteten vor der Einwirkung durch optische Strahlung hin, welche aufgrund des Bundes-Bedienstetenschutzgesetzes erlassen wurde.
Rechtsgrundlagen: V über den Schutz der Bediensteten vor der Einwirkung durch optische Strahlung (BGBl II 2011/291); Bundes-GrenzwerteV (BGBl II 2002/393)