Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag weisen die Autoren auf die Kundmachung des ÖSG 2012 hin, welches die Aufteilung von Fördermitteln regelt und Bestimmungen hinsichtlich des Herkunftsnachweises für Ökostrom sowie hinsichtlich des Aufbringungsmechanismus für die Ökostromförderung enthält.
Rechtsgrundlagen: ÖSG 2012 (BGBl I 2011/75); Art 108 Abs 3 AEUV