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Energierecht

UmweltrechtGesetzgebungUniv.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer; Dr. Peter Sander, RechtsanwaltRdU 2011/106RdU 2011, 179 - 180 Heft 5 v. 1.10.2011

Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag weisen die Autoren auf die Kundmachung des ÖSG 2012 hin, welches die Aufteilung von Fördermitteln regelt und Bestimmungen hinsichtlich des Herkunftsnachweises für Ökostrom sowie hinsichtlich des Aufbringungsmechanismus für die Ökostromförderung enthält.

Rechtsgrundlagen: ÖSG 2012 (BGBl I 2011/75); Art 108 Abs 3 AEUV

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