Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag weisen die Autoren auf die Kundmachung der B-VG-Novelle zur Stärkung der Rechte der Gemeinden, auf die Abzugsfähigkeit von Spenden an Umweltorganisationen durch das Abgabenänderungsgesetz 2011 und auf die Verlautbarung des Bundeskanzlers über den geänderten Geltungsbereich des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt, hin.