§ 3 Abs 3 UVP-G; § 17 Abs 5 UVP-G; § 7 Abs 1 StarkstromwegeG
In seiner Entscheidung weist der VwGH die UVP-Behörde darauf hin, dass sich im konzentrierten Genehmigungsverfahren die Anordnungen im § 3 Abs 3 UVP-G nur auf die materiell-rechtlichen Genehmigungskriterien der anzuwendenden Rechtsvorschriften beziehen, nicht aber auch auf die verfahrensrechtlichen Normen.