§ 138 Abs 1 WRG 1959
In vorliegender Entscheidung geht der VwGH darauf ein, wie die Berufungsbehörde bei Ablehnung des Antrags auf Erteilung eines wasserpolizeilichen Auftrags einer Behörde 1. Instanz vorzugehen hat. Weiters prüft er, ob die bloß deklarative Eintragung im Wasserbuch auch tatsächlich den gesetzmäßigen Zustand wiedergibt.