Zusammenfassung: Der Beitrag behandelt die von der Kommission erlassene Abfallenden-VO (ABl L 2011/94,2), die festlegt, wann Abfall nicht mehr als Abfall sondern als Sekundärrohstoff zu behandeln ist, um die Recyclingmärkte in der EU zu fördern.
Rechtsgrundlagen: Abfallende-VO