Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag widmet sich der Frage, wie vorzugehen ist, wenn zwei UVP-Bewilligungswerber nach erfolgter Genehmigung das bewilligte Projekt aufteilen, wobei sie erst nach der Bewilligung über das Schicksal der Anlage in Hinblick auf deren Betreiber entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 5 UVP-G; § 2 UVP-G; § 17 Abs 6 UVP-G; § 17 Abs 9 UVP-G