§ 3 Abs 2 UVP-G; § 3 Abs 7 UVP-G
In angesprochener Sache stellte der VwGH eindeutig fest, dass Kumulierungen iSd UVP-G nur bei der Behandlung gleichartiger Projekte tunlich sind. Darüber hinaus waren Schwellenwerte und die UVP-Pflicht für Kleinvorhaben zu thematisieren.

