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Altlastensanierung / Verwaltungsverfahrensrecht: Duldungspflichten nach dem ALSAG; Gutachter des Umweltbundesamts sind Sachverständige

RdU-LeitsätzeUmweltrechtUniv.-Prof. Ferdinand Kerschner, Universität Linz (Bearbeitung)RdU-LSK 2010/5RdU-LSK 2010, 24 Heft 1 v. 1.2.2010

Zusammenfassung: Der VwGH setzte sich mit der Duldungspflicht des Liegenschaftseigentümers nach § 16 Abs 1 ALSAG auseinander und prüfte, ob diese im Zusammenhang mit § 13 Abs 1 und 2 ALSAG zu sehen ist.

Rechtsgrundlagen: § 13 ALSAG 1989; § 16 ALSAG 1989; § 52 AVG; § 6 UmweltkontrollG 1998

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