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Abfallswirtschaftsrecht: Subjektiver Abfallbegriff (Abbruchmaterial, Bodenaushubmaterial)

RdU-LeitsätzeUmweltrechtUniv.-Prof. Ferdinand Kerschner, Universität Linz (Bearbeitung)RdU-LSK 2010/7RdU-LSK 2010, 25 Heft 1 v. 1.2.2010

Zusammenfassung: Der VwGH ging der Frage nach, ob Bodenaushubmaterial unter § 5 Abs 1 AWG fallen kann und wie in diesem Zusammenhang der Begriff der "unmittelbaren Verwendung" zu verstehen ist.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 AWG 2002; § 2 Abs 4 AWG 2002; § 5 Abs 1 AWG 2002

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