Zusammenfassung: Die Autoren gehen in ihrem Beitrag auf die Neuerungen im Anh 1 Z 15 und 42 UVP-G ein und beleuchten die Rechtslage vor und nach der UVP-G-Novelle 2009. Insbesondere beleuchten sie die Folgen für Schutz- und Regulierungsbauprojekte auf und weisen auf die Ausnahmetatbestände "Renaturierungen" und "Maßnahmen zur Instandhaltung" hin.
Rechtsgrundlagen: Anh 1 Z 42 UVP-G; § 2 Abs 2 UVP-G