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Umwelthaftungsgesetz (LGBL-O 2009/95)

UmweltrechtGesetzgebungHerbert Wegscheider (Bearbeitung)RdU 2009/123RdU 2009, 204 - 205 Heft 6 v. 1.12.2009

Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über das LG über Umwelthaftung. Zweck des 15 Paragraphen umfassenden Gesetzes ist die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden.

Schlagwörter:

Umwelthaftung; Oberösterreich; Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden;

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