§ 31 Abs 4 Oö BauO
Der VwGH beschäftigte sich mit der Frage, ob einem Anrainer aufgrund der OÖ BauO im Bauverfahren ein Mitspracherecht im Hinblick auf die Art und die Möglichkeit eines Feuerwehreinsatzes zukommen kann und ob ihm ein Recht auf Beibehaltung der bisherigen Aussicht zusteht.
VwGH 10.9.2008, 2007/05/0302