Zusammenfassung: Die Autorin faßt die wesentlichsten Neuerungen der UVP-G-Novelle 2009 zusammen. Diese umfassen u.a. neue Regelungen zur Vorlage von Klima- und Energiekonzepten, deutliche Verfahrensvereinfachungen im UVP-Verfahren; weiters wurde der Anwendungsbereich erheblich erweitert und darüberhinaus werden im Verfahren auch UNESCO-Welterbestätten bei den schutzwürdigen Gebieten der Kategorie A des Anhangs 2 nunmehr berücksichtigt.
Rechtsgrundlagen: UVP-G-Novelle 2009