Der EuGH prüfte die Zulässigkeit von nationalen Maßnahmen, die den freien Verkehr mit Saatgut genetisch veränderter Sorten und die Aufnahme genetisch veränderter Sorten in einen nationalen Sortenkatalog verboten hatten. Wagner geht in ihrer anschließenden Anmerkung auf das Urteil und die Folgen für das EG-Sortenrecht ein.