§ 13a AWG 2002; § 37 Abs 3 AWG 2002; ElektroaltgeräteV 2005
In der vorliegenden Entscheidung stellt der VwGH fest, dass für die Zulässigkeit eines Feststellungsbescheids über das Vorliegen von Registrierungsvoraussetzungen die in der Rsp allgemein entwickelten Voraussetzungen gelten.