§ 1 Abs 1 UVP-G; § 3 Abs 7 UVP-G; § 46 Abs 18 UVP-G
Der VwGH hatte über die UVP-Pflicht eines Vorhabens zu entscheiden. Fraglich war im gegenständlichen Fall, ob das geplante Vorhaben schon vor dem 31.12.2004 beantragt worden war (ohne später in umfassender Weise geändert worden zu sein).