§ 19 Abs 1 UVP-G 2000; § 13 Abs 8 AVG; § 44a Abs 1 AVG; § 42 aVG
Der VwGH hatte sich mit der Auslegung des § 44a Abs 1 AVG zu befassen. Weiters ging es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine präkludierte Parteistellung bei zulässiger Projektänderung wieder auflebt.