Art 5 B-VG; Art 1, 5, 7, 8, 9, und 11 VSch-RL
Der EuGH hatte sich mit der Ersatzkompetenz des Bundes bei Ländersäumnissen in Gesetzgebung und Vollziehung betreffend den Vogelartenschutz zu befassen. Mit Anmerkungen von Volker Mauerhofer.
Art 5 B-VG; Art 1, 5, 7, 8, 9, und 11 VSch-RL
Der EuGH hatte sich mit der Ersatzkompetenz des Bundes bei Ländersäumnissen in Gesetzgebung und Vollziehung betreffend den Vogelartenschutz zu befassen. Mit Anmerkungen von Volker Mauerhofer.