§ 42 Abs 1 AVG
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Entscheidung des VwGH hinsichtlich der Frage, ob die vertagte und die fortgeführte mündliche Verhandlung als Einheit anzusehen sind. Ferner legt er fest, welche Maßnahmen gesetzt werden können, um den Verlust der Parteistellung zu verhindern.