§ 26 Abs 1 Z 2 Stmk BauG 1995; § 13 Abs 12 Stmk BauG 1995
Der VwGH äußerte sich hinsichtlich der Frage, ob die Geltendmachung von nicht zumutbaren Geruchsimmissionen im Zusammenhang mit der Abstandsbestimmung des § 26 Abs 1 Z 2 Stmk BauG 1995 in Verbindung mit § 13 Abs 12 Stmk BauG 1995 durch den Grundstücksnachbarn möglich ist.