§ 77 Abs 3 Z 4 AWG
Der VwGH äußerte sich zu jenen Behandlungsaufträge betreffenden Verfahren, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des AWG 2002 anhängig waren und stellte klar, was idZ unter dem Begriff eines "anhängigen Verfahrens" zu verstehen ist.
VwGH 21.6.2007, 2006/07/0096