Zusammenfassung: Am 8.7.2008 wurde die Novelle zum Ökostromgesetz verabschiedet. Das Ziel der Novelle ist ua eine Reduzierung des Beitrags energieintensiver Unternehmen zur Mitfinanzierung der Ökostromförderung. Die dazugehörige Regelung bereitet jedoch Schwierigkeiten. Besonders in der praktischen Anwendung werden eine Reihe von Fragen aufgeworfen.
Rechtsgrundlagen: § 22c ÖSG