§ 364a ABGB; § 364b ABGB; § 914 ABGB; § 1313a ABGB
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Haftung des Vertrags mit Schutzwirkungen zugunsten Dritter gegenüber nachbarrechtlichen Ansprüchen subsidiär ist. Im gegenständlichen Fall ging es um die Haftung für Schäden an einem Wassersystem, die im Zuge von Kanalgrabungsarbeiten entstanden waren.