Art 80 Abs 2 EGV; Art 175 EGV
Der EuGH hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Frage zu befassen, ob die strafrechtliche Annexkompetenz der EG über das Umweltstrafrecht hinaus ausgedehnt werden kann.
Art 80 Abs 2 EGV; Art 175 EGV
Der EuGH hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Frage zu befassen, ob die strafrechtliche Annexkompetenz der EG über das Umweltstrafrecht hinaus ausgedehnt werden kann.