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RdU-Leitsatzkartei - Vertretungsbefugnis für Bürgerinitiative

UmweltrechtFerdinand Kerschner (Bearb.)RdU-LSK 2007/46RdU-LSK 2007, 130 - 131 Heft 4 v. 1.8.2007

§ 19 Abs 4 UVP-G 2000; § 24 Abs 11 UVP-G 2000; § 9 Ab 5 UVP-G 2000

Durch die Bezeichnung als Kontaktperson erwirbt man nicht die Funktion der Vertreters einer Bürgerinitiative.

VfGH 2.3.2007, V 66/06 (S 2- Umfahrung Süßenbrunn)

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