§ 9 nö NSchG 2000; § 10 Abs 3 nö NSchG; § 38 Abs 6 nö NSchG 2000
Ein Projektwerber kann im Anwendungsbereich des nö NSchG einen Feststellungsbescheid bezüglich der Genehmigungspflicht eines Vorhabens beantragen. Die Umweltanwaltschaft kann die Durchführung einer Naturverträglichkeitsprüfung nur im Rahmen eines naturschutzbehördlichen Verfahrens fordern.