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Gewässer- und Bodenverunreinigung durch Heizöl

UmweltrechtHerbert Wegscheider, Linz (Glosse)RdU 2006/130RdU 2006, 175 - 176 Heft 4 v. 1.12.2006

Zusammenfassung: Eine durch Heizöl verursachte Gewässerverschmutzung im Ausmaß von mindestens 2000 m² verbunden mit einer Bodenverunreinigung durch 500 Liter Heizöl erfüllt den Tatbestand des § 180 StGB .

Rechtsgrundlagen: § 180 StGB; § 181 StGB

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