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Keine amtswegige Wahrnehmung des öffentlichen Interesses im Berufungsverfahren

UmweltrechtFerdinand Kerschner (Bearb.)RdU-LSK 2006/38RdU-LSK 2006, 122 Heft 3 v. 1.8.2006

§ 102 Abs 1 lit b WRG 1959; § 8 AVG; § 63 Abs 1 AVG; § 66 Abs 4 AVG

Der VwGH nimmt zur Parteistellung im wasserrechtlichen Berufungsverfahren Stellung und lehnt die verpflichtende amtswegige Berücksichtigung des öffentlichen Interesses ab.

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