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Bewilligung einer Wasserkraftanlage: ökologische Funktionsfähigkeit

UmweltrechtFerdinand Kerschner (Bearb.)RdU-LSK 2006/32RdU-LSK 2006, 121 Heft 3 v. 1.8.2006

§ 21a Abs 3 lit dd WRG 1959; § 105 Abs 1 lit m WRG 1959

Die Vorschreibung einer Restwassermenge bei Wasserkraftanlagen setzt eine wesentliche Beeinträchtigung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers voraus, was amtswegig zu überprüfen ist.

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