Zusammenfassung: Der US lehnt eine Beeinträchtigung der Gesundheit benachbarter Grundstückseigentümer durch die Verlegung einer Starkstromleitung im konkreten Fall ua auch deshalb ab, da keine Überschreitung der für die Schweiz maßgeblichen Grenzwerte erfolgt.
Rechtsgrundlagen: § 17 Abs 1 UVP-G 2000; § 17 Abs 2 UVP-G 2000; Anh 1 Z 16a UVP-G 2000