Zusammenfassung: Der VwGH prüft die Möglichkeit zur Einräumung einer aufschiebenden Wirkung für die Beschwerde einer Bürgerinitiative gegen einen UVP-Bewilligungsbescheid.
VwGH 10.05.2005, AW 2005/04/0009
Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 4 UVP-G 2000; § 17 UVP-G 2000; § 30 Abs 2 VwGG