Zusammenfassung: Der Autor nimmt Bezug auf die Novelle des Umweltinformationsgesetzes und die im Zuge dessen erfolgte Neudefinition des Tatbestandselements der informationspflichtigen Stellen und behandelt die Frage, wer für unzureichende oder unrichtige Auskünfte von Privatunternehmen zur Verantwortung gezogen werden kann. Resümierend bestätigt Rabl die Begründung von Amtshaftungsansprüchen, spricht sich im Rahmen der Rückgriffsrechte des Rechtsträgers aber für eine teleologische Reduktion der §§ 1313 und 1313a ABGB aus.