§ 1 Abs 3 AWG 2002; § 15 Abs 3 AWG 2002; § 73 Abs 1 AWG 2002; § 32 Abs 1 AWG 1990 idF BGBl I 1998/151
Der VwGH nimmt zur gebotenen Konkretisierung eines Beseitigungsauftrags bezüglich eines Autowracks Stellung und erläutert, dass der Beschwerdeführer die fehlende Beinhaltung umweltgefährdender Inhaltsstoffe Nachweisen muss.