§ 364a ABGB
In der Entscheidung wird die Gefährdungshaftung eines Kanalanlagenbetreibers bezüglich Schäden an einem am Nachbargrundstück stehenden Elektrogerätes, die infolge der Nullleiterunterbrechung im Rahmen der Grabungsarbeiten für die Kanalverlegung auftreten, erörtert. Eine analoge Haftung nach § 364a ABGB wird dabei abgelehnt.