Zusammenfassung: Durch die UVP-ÄnderungsRL bekommen NGOs und Einzelpersonen neue Beteiligungs- und Anfechtungsrechte im UVP-Feststellungsverfahren. Der Autor beleuchtet die österreichische Rechtslage im Lichte der geänderten europarechtlichen Vorgaben und erörtert die Rechtslage hinsichtlich Entscheidungs- und Überprüfungsverfahren.