§ 74 Abs 2 GewO 1994; § 75 Abs 2 GewO 1994; § 18 WEG 2002; § 8 AVG
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft besitzt keine gewerbebehördlichen Nachbarrechte. Ein Nachbar einer Betriebsanlage besitzt keinen Anspruch auf Beschränkung der Luftschadstoffemissionen.