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Hochwasser 2002: Keine Amtshaftung des Bundes wegen unterlassener Maßnahmen bezüglich " Stauraummanagement" bzw funktionierendem Abflussprognosesystem (Kamptal)

UmweltrechtFerdinand Kerschner (Bearb.)RdU-LSK 2005/52RdU-LSK 2005, 170 Heft 4 v. 1.12.2005

§ 1 AHG; § 21a WRG; § 30 WRG; § 24 WRG; § 48 WRG; § 105 WRG

Der OGH verneint bestehende Amtshaftungsansprüche gegen den Bund wegen unterlassener Implementierung eines Stauraummanagements und eines funktionsfähigen Abflussprognosemodells im Rahmen der wasserrechtlichen Genehmigung des Kraftwerks Ottenstein.

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