§ 17 Abs 2 UVP-G 2000; § 19 Abs 4 UVP-G 2000; § 5 Abs 2 UVP-G 2000; § 9 Abs 1 UVP-G 2000; PoPV-850/2004/EG
Der VwGH erläutert, dass aus § 17 Abs 2 UVP-G 2000 kein grundsätzliches Schadstoffminimierungsgebot abgeleitet werden kann und fügt hinzu, dass die Genehmigung einer Müllverbrennungsanlage keine, im Vergleich zu einer biologisch-mechanischen Müllbehandlungsanlage vorteilhaftere PoP-Bilanz voraussetzt.