§ 77 Abs 1 GewO 1994; § 79 Abs 1 GewO 1994
Die befürchtete künftige Missachtung der Auflagen rechtfertigt die Ablehnung der Betriebsanlagengenehmigung nicht .
VwGH 21.12.2004, 2002/04/0124
§ 77 Abs 1 GewO 1994; § 79 Abs 1 GewO 1994
Die befürchtete künftige Missachtung der Auflagen rechtfertigt die Ablehnung der Betriebsanlagengenehmigung nicht .
VwGH 21.12.2004, 2002/04/0124