§ 9 WRG; § 10 WRG; § 12 WRG
Der VwGH bestätigt die Bindungswirkung einer durch den Umweltsenat festgestellten UVP-Pflicht und betont die gebotene Überprüfung eines Privatgutachtens wie auch des Summationseffekts mehrerer Einwirkungen auf den Wasserhaushalt durch die Wasserrechtsbehörde.