Zusammenfassung: Der Autor analysiert die neuen Haftungsbestimmungen, die im GTG auf Grundlage der Ermächtigung in Art 26a Freisetzungs-RL für den Bereich der Landwirtschaft implementiert wurden. Dabei stellt er die zulässigen vorbeugenden Abwehrmaßnahmen und die Schadenshaftungsregelungen dar und nimmt in diesem Zusammenhang auch zur Zulässigkeit einer vorbeugenden Unterlassungsklage und den Rahmenbedingungen der Gefährdungshaftung Stellung.