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Keine Berücksichtigung konsenslos erfolgter Eingriffe bei Beurteilung des Landschaftsbildes

UmweltrechtFerdinand Kerschner (Bearb.)RdU-LSK 2005/2RdU-LSK 2005, 31 - 32 Heft 1 v. 1.1.2005

§ 3 Abs 1 oö NSchG 1995; § 8 Abs 1 oö NSchG 1995; § 8 Abs 2 oö NSchG 1995

Die Behörde besitzt bei der Prüfung, ob die Errichtung eines Badesteges eine Verletzung des Landschaftsbildes oder des Naturhaushaltes verwirklicht, kein Ermessen.

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