§ 9 Abs 2 VStG; § 5 Abs 1 lit g Krnt NSchG; § 6 Abs 2 lit a Krnt NSchG
Die für die Überwachung der Bauarbeiten beauftragte Person der ökologischen Bauaufsicht ist nicht als verantwortlicher Beauftragter nach § 9 Abs 2 VStG zu qualifizieren.
VwGH 28.06.2004, 2000/10/0054