Zusammenfassung: Erläutert werden Probleme, welche durch die Verwendung und Auslegung der Begriffe "öffentliches Interesse", " allgemeines Bestes" und " allgemeines Interesse" generell und insbesondere im Rahmen der Prüfung einer wasserrechtlichen Genehmigungspflicht bzw eines Genehmigungserfordernisses entstehen können. Der Autor beleuchtet aber auch den Stellenwert der öffentlichen Interessen für verwaltungspolizeiliche Rechtshandlungen sowie für Zwangsrechte und den Widerstreit und nimmt zur behördlichen Wahrung der öffentlichen Interessen Stellung.