vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Öffentliche Strasse als genehmigte Anlage

Natur- und UmweltschutzRdU-LSK 2004/51RdU-LSK 2004, 145 Heft 4 v. 1.12.2004

§ 364a ABGB

Der OGH qualifiziert eine öffentliche Strasse als behördlich genehmigte Anlage, verneint aber einen Unterlassungsanspruch des Grundstücksnachbarn bezüglich des Erddrucks auf die Einfriedungsmauer.

OGH 29.04.2004, 6 Ob 15/04f

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!